Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Mai 2019

Aktuelles

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 10.01.2019 (Az. 20 UF 141/18) über einen Fall entschieden, bei dem es um die Frage der Zahlung von Nutzungsentschädigung des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten an den ausgezogenen Ehegatten ging. Die Wohnung gehörte den Schwiegereltern. Das eigene Kind war in der Wohnung verblieben, das Schwiegerkind ausgezogen. Es verlangte nun eine Nutzungsentschädigung von seinem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte einen entsprechenden Anspruch. Es argumentierte, dass die mietfreie Überlassung der Immobilie der Eltern auf dem Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem Kind beruhe und dieses daher von einer Zahlung Gegenleistung befreit sein solle. Ein Anspruch des