Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Februar 2022

Aktuelles

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 18.11.2021 entschieden, dass ein Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung nicht vorliegt, wenn sie nicht missbräuchlich ist. Ein Missbrauch liege dann nicht vor, wenn die Schenkung aus Eigeninteresse vorgenommen wird. Ein Eigeninteresse wird u.a. dann angenommen, wenn die Erblasserin oder der Erblasser mit der Schenkung jemanden danken möchte oder es im Gegenzug der Schenkung um die Versorgung und Pflege im Alter gehe.

Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 entschieden, dass Gewerbetreibende Gewerbemieten kürzen können, wenn es durch behördlich angeordnete Lockdowns zu finanziell prekären Geschäftsschließungen kommt.