Bauvorhaben ist „Herzenssache“: Kein Schadensersatz trotz höherer Kosten!
Das OLG Schleswig hat am 15.01.2021 (1 U 66/29), rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des BGH vom 14.12.2022 (VII ZR 118/21) entschieden, dass der Architekt regelmäßig seine Vertragspflichten verletzt, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. Werden die genannten Baukosten nicht eingehalten, fehlt es an der Verursachung eines Schadens durch eine fehlerhafte Kostenschätzung oder Kostenkontrolle dann, wenn der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Verwirklichung des unveränderten Vorhabens festhält oder gar Mehrkosten verursacht.