Standort Riesebusch

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Arbeitsrecht: Krank nach Kündigung für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hat am 08.09.2021 (5 AZR 149/21)  entschieden, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer nach Kündigung eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Deckt sich der Zeitraum zwischen der Kündigung und der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses exakt mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, begründet dies einen ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Kann der Arbeitgeber diese Umstände darlegen, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.