Familienrecht: leibliche Mutter eines adoptierten Kindes muss leiblichen Vater nennen
Der BGH hat am 19.01.2022 (XII ZB 183/21) beschlossen, dass eine leibliche Mutter ihrem Kind mitteilen muss, wer der leibliche Vater war und zwar selbst dann, wenn das Kind nach einer Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter des Kindes ist. Adoptierte Kinder dürfen beim Recht auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die nicht adoptiert sind.