Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Mieter tot, aber kein Erbe: Wie kann gekündigt und geräumt werden?

Das KG hat am 02.08.2017 entschieden, dass der Vermieter zum Zwecke der Räumung der Wohnung die Nachlasspflegschaft beantragen kann, wenn es nach dem Tod des Mieters keinen Erben gibt. Das Nachlassgericht darf den Antrag auf Nachlasspflegschaft nicht aus dem Grunde ablehnen, dass kein Nachlassvermögen vorhanden sei.