Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Mietrecht: Eigenbedarfskündigung: wer gehört zur Familie?

Der BGH hat am 10.07.2024 (VIII ZR 276/23) entschieden, dass als Familienangehörige bei Eigenbedarfskündigungen nur solche Personen zu betrachten sind, bei denen gemäß Zivil- und Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Dies sei bei Cousinen und Cousins nicht der Fall und deswegen sei in diesem Fall eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam.