Mietrecht: Mieter dürfen mit Untermiete keinen Gewinn machen
Der BGH hat mit Urteil vom 28.01.2026 (AZ: VIII ZR 228/23) entschieden, dass Mieter mit Untervermietungen keinen Gewinn machen dürfen. Begründet wird dies damit, dass mit der Untervermietung die wohnungsbezogenen Aufwendungen gedeckt werden sollen. Hingegen sei es nicht Zweck der Untervermietung, Gewinn zu erzielen. In diesem Fall kann der Tatbestand einer unzulässigen gewerblichen Nutzung erfüllt sein.