Mietrecht: Mietminderung im Lockdown
Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 entschieden, dass Gewerbetreibende Gewerbemieten kürzen können, wenn es durch behördlich angeordnete Lockdowns zu finanziell prekären Geschäftsschließungen kommt.
Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
Telefon: 0451 / 280 61 – 0
Fax: 0451 / 280 61 – 17
Email: info@ra-lbg.de
Öffnungszeiten / Montag, Dienstag & Donnerstag / 08:00 Uhr – 18:00 Uhr / Mittwoch & Freitag / 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 entschieden, dass Gewerbetreibende Gewerbemieten kürzen können, wenn es durch behördlich angeordnete Lockdowns zu finanziell prekären Geschäftsschließungen kommt.
Auch wir wollen mitwirken, die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wir sind nach wie vor für Sie erreichbar. Beurkundungen finden statt.
Wir möchten Sie jedoch bitten, dass zu den Beurkundungen nur diejenigen Personen erscheinen, die beteiligt sind. In anderen Angelegenheiten können Sie gerne über die digitalen Wege und den telefonischen Weg mit uns Kontakt aufnehmen.