Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Sozialrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Sozialversicherungsträgersystem. Es geht also um Rechte aus der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie um alle Ansprüche behinderter Menschen.

Mitunter geht es aber auch schon um die Frage, ob man als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber überhaupt verpflichtet ist, Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.

Es kommt sogar vor, dass man gar nicht weiß, dass man es mit sozialrechtlichen Fragen zu tun hat. Wenn Sie beispielsweise als Ersthelfer bei einem Unfall selbst zu Schaden kommen, bestehen Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung genauso, wie wenn Ihr Kind auf dem Schulweg verunfallt oder Sie eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall erleiden.

Sollte der Sozialversicherungsträger Ihre Ansprüche durch einen Bescheid ablehnen, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Es folgt der Widerspruchsbescheid, mit dem die Leistung abgelehnt bleibt. Danach muss innerhalb eines Monats Klage zum Sozialrecht erhoben werden. In jedem Verfahrensstadium sind wir Ihnen gern behilflich.

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