Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen und bestimmte Leistungsschutzrechte auf künstlerischem und organisatorisch-technischem Gebiet.
Mit der Schöpfung eines individuellen Werkes (z. B. Musikstück, Werk der bildenden Künste, Filmwerk oder Sprachwerke (Texte) inkl. Computerprogramme) entsteht das Urheberrecht des Schöpfers. Der Urheber hat u.a. das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht zur Verwertung. Er kann anderen Nutzungsrechte (Lizenzen) einräumen und gegen Rechtsverletzungen vorgehen. Bei Rechtsverletzungen gewährt das Urheberrecht unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz.
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen zum Urheberrecht. Insbesondere entwerfen und verhandeln wir urheberrechtliche Nutzungs- und Lizenzverträge für Sie, beraten und vertreten Sie bei Urheberrechtsverletzungen und bieten Ihnen eine anwaltliche oder notarielle Hinterlegung Ihrer Werke.