Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Ergeben sich Streitigkeiten aus einem solchen Vertragsverhältnis, wie beispielsweise, wenn der Versicherer eine vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung nicht erbringt, beraten wir Sie gerne, prüfen ob Ihnen entsprechende Ansprüche zustehen und vertreten Sie sodann zunächst außergerichtlich und – sofern notwendig – auch gerichtlich, um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen.
Streitigkeiten können sich aus den verschiedensten Bereichen des Versicherungsrechts ergeben, wie beispielsweise aus dem Recht der:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Reiserücktrittskostenversicherung.