Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
Telefon: 0451 / 280 61 – 0
Fax: 0451 / 280 61 – 17
Email: info@ra-lbg.de

Öffnungszeiten / Montag, Dienstag & Donnerstag / 08:00 Uhr – 18:00 Uhr / Mittwoch & Freitag / 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Umgangsrecht der Großeltern und Kindeswohl

Der Bundesgerichtshof hat am 12.07.2017 entschieden, dass der Umgang der Großeltern mit dem Kind regelmäßig nicht seinem Wohl dient, wenn die – einen solchen Umgang ablehnenden – Eltern mit den Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete. der Erziehungsvorrang ist von Verfassung wegen den Eltern zugewiesen. Mißachten Großeltern diesen, läßt dies ein Umgangsrecht nach § 1685 I BGB nicht als kindeswohldienlich erscheinen.