Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Verkehrsrecht: Handynutzung während der Fahrt durch Ablegen auf dem Oberschenkel

Das Ablegen eines Handys während der Fahrt auf dem Oberschenkel während der Fahrt ist nicht erlaubt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 10.01.2022 entschieden, dass sich das „Halten“ eines Handys nicht auf die Hände beschränkt. Ein Halten liege auch dann vor, wenn ein elektronisches Gerät etwa bei der Nutzung zwischen Schulter und Ohr bzw. zwischen Oberschenkel und Lenkrad fixiert wird. Darüber hinaus sei ein Halten auch dann gegeben, wenn das Gerät in sonstiger Weise mit Hilfe der menschlichen Muskulatur in seiner Position bleibt.