Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

Der BGH hat am 12.07.2018 entschieden, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin enthaltenen Kommunikationsinhalte haben. Auch Rechtspositionen mit persönlichen Inhalten gehen nach der gesetzgeberischen Wertung auf die Erben über. Auch Tagebücher und persönliche Briefe werden vererbt. Es bestehe aus erbrechtlicher Sicht kein Grund dafür, digitale Inhalte anders zu beurteilen.