Vertragsrecht: Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios
Der BGH hat am 04.05.2022 (XII ZR 64/21) entschieden, dass Mitglieder eines Fitnessstudios einen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge haben, wenn das Fitnessstudio aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID- 19- Pandemie geschlossen war und es dem Betreiber unmöglich war, dem Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung des Fitnessstudios zu gewähren.
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