Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
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Zivilrecht: Notwegrecht umfasst auch Zufahrt zum Zwecke des Parkens

Der BGH hat am 14.03.2025 entschieden, dass das Notwegerecht eines verbindungslosen („gefangenen“) Wohngrundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem verbindungslosen Wohngrundstück erfasst.