Standort Riesebusch

Riesebusch 32 – 23611 Bad Schwartau
Telefon: 0451 / 280 61 – 0
Fax: 0451 / 280 61 – 17
Email: info@ra-lbg.de

Öffnungszeiten / Montag, Dienstag & Donnerstag / 08:00 Uhr – 18:00 Uhr / Mittwoch & Freitag / 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

Wenn eine Impfung durch einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin vorgenommen wurde, muss sich der Arbeitgeber einen eventuellen Impfschaden des Arbeitnehmers nicht zurechnen lassen, da er keine Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 21.12.2017 entschieden.
Ein Behandlungsvertrag kommt zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nicht zustande. Auch das bestehende Arbeitsverhältnis verpflichtet den Arbeitgeber nicht, den Arbeitnehmer über mögliche Risiken einer Impfung aufzuklären.